Beratung

Helfende Hand

Individuelle Erziehungs- und Elternberatung

Als Eltern stehen wir im Laufe der Entwicklung unserer Kinder immer wieder vor Herausforderungen. Gerne biete ich ihnen beratende und begleitende Unterstützung bei Erziehungsfragen durch informelle Gespräche und Klärung und Stärkung der Rolle des Elterndaseins an.

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Elternberatung in Anspruch zu nehmen.

In einer angenehmen Atmosphäre werden auf die Bedürfnisse der minderjährigen Kinder eingegangen, mögliche Reaktionen der Kinder besprochen und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Eltern thematisiert.

Gründe für die geplante Scheidung und Paarthemen können bei dieser Beratung nicht besprochen werden, da diese Beratung aufgrund des Gesetzes  ausschließlich für das Wohl der Kinder gedacht ist.

Noch offene Paarthemen können auf Wunsch nachträglich in einer Paartherapie bzw. –beratung behandelt werden. Dies kann auch trotz einer bereits feststehenden Scheidung Sinn machen, um einen möglichst guten Abschied nehmen zu können und allen Betroffenen einen weitgehend unbelasteten Weitergang zu ermöglichen.

Denn Eltern bleiben wir für unsere Kinder ein Leben lang.